Beschreiben Sie Ihren Hinweis
Öffnen Sie das Portal Ihres Unternehmens und schildern Sie, was passiert ist. Name und Kontaktdaten sind freiwillig.
Ihr Hinweis kann etwas verändern
Sie haben in Ihrem Unternehmen Betrug, Regelverstöße oder andere Missstände beobachtet? Hier können Sie Ihren Hinweis vertraulich und auf Wunsch anonym abgeben. Sie helfen damit, Schäden zu verhindern, Menschen zu schützen und Ihr Unternehmen besser zu machen.
Ohne Benutzerkonto. Ohne Namensangabe möglich.
Hinschauen. Ansprechen. Verbessern.
So funktioniert’s
Sie entscheiden, was Sie mitteilen. Die Meldestelle begleitet die weitere Klärung.
Öffnen Sie das Portal Ihres Unternehmens und schildern Sie, was passiert ist. Name und Kontaktdaten sind freiwillig.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Vorgangsnummer und einen Zugangscode. Bewahren Sie beide sicher auf.
Im persönlichen Postkasten lesen Sie Antworten und beantworten Rückfragen – auch ohne Ihren Namen zu nennen.
Warum Ihr Hinweis wichtig ist
Ein berechtigter Hinweis ist ein Beitrag zu einem fairen und verantwortungsvollen Miteinander.
Missstände können Menschen gefährden, Vertrauen beschädigen und Unternehmen belasten. Wenn Sie konkrete Beobachtungen teilen, können Verantwortliche Sachverhalte prüfen und Verbesserungen anstoßen.
Es geht um Aufklärung mit Augenmaß: Niemand muss vorschnell verurteilt werden. Beschreiben Sie Tatsachen und machen Sie deutlich, wo Sie sich unsicher sind.
Ihre Rechte und das Verfahren kennenlernenWas können Sie melden?
Zum Beispiel Hinweise auf folgende Verstöße. Ob ein Sachverhalt unter das HinSchG fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Bestechung, manipulierte Abrechnungen oder andere mögliche Straftaten.
Bußgeldbewehrte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Beschäftigtenrechten.
Verstöße etwa gegen Umweltschutz-, Produktsicherheits- oder Lebensmittelsicherheitsvorschriften.
Mögliche Verstöße gegen Datenschutzregeln oder die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
Nicht jede Unzufriedenheit oder jeder persönliche Konflikt fällt unter das Gesetz. Mehr zum Anwendungsbereich
Für Unternehmen
Ein klarer Meldeweg hilft, Risiken früher zu erkennen und Hinweise nachvollziehbar zu bearbeiten.
Unser Ansatz verbindet einen digitalen Kanal mit der Arbeit einer extern beauftragten internen Meldestelle. Fachliche Prüfung und persönliche Verantwortung bleiben zentral.
Meldestelle für Unternehmen kennenlernenGut zu wissen
Ja. Sie brauchen kein Benutzerkonto und müssen weder Ihren Namen noch eine E-Mail-Adresse angeben. Für Rückfragen nutzen Sie Ihren Postkasten mit Vorgangsnummer und Zugangscode.
Absolute technische Anonymität können wir nicht garantieren. Ihre Schilderung, ein gemeinsam genutztes Gerät oder Verbindungsdaten bei Infrastrukturbetreibern können Rückschlüsse auf Sie zulassen. So gehen Sie bewusst mit diesen Risiken um.
Der Meldekanal ist für die mit der Bearbeitung beauftragten Personen bestimmt. Die Anwendung beschränkt den Zugriff auf zugeordnete Unternehmen; übergreifende Administratoren haben technisch weitergehende Berechtigungen. Das HinSchG schützt die Identität der hinweisgebenden und betroffenen Personen sowie weiterer genannter Personen, mit gesetzlichen Ausnahmen (§§ 8 und 9).
Es gibt keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die technische und organisatorische Absicherung muss der Betreiber vor dem produktiven Einsatz prüfen und verbindlich regeln.
Sie erhalten sofort Zugangsdaten. Die zuständige Meldestelle bestätigt den Eingang grundsätzlich spätestens nach sieben Tagen, prüft den Hinweis und kann Rückfragen stellen. Sie entscheidet über angemessene Folgemaßnahmen. Eine Rückmeldung ist nach § 17 HinSchG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung vorgesehen; ohne Bestätigung spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang.
Die Rückmeldung erläutert geplante oder ergriffene Maßnahmen und deren Gründe, soweit dies die Aufklärung und Rechte betroffener Personen nicht beeinträchtigt. Eine vollständige Falllösung innerhalb dieser Frist ist damit nicht versprochen.
Öffnen Sie regelmäßig Ihren persönlichen Postkasten. Dort können Sie Nachrichten lesen und ergänzende Angaben senden. Es werden keine E-Mails versendet, auch wenn Sie freiwillig eine E-Mail-Adresse angegeben haben.
Der Code wird nur einmal angezeigt und kann nicht wiederhergestellt werden. Speichern Sie Vorgangsnummer und Zugangscode an einem sicheren Ort. Ohne beides können Sie den Postkasten nicht mehr öffnen. Sie können einen neuen Hinweis einreichen; die Meldestelle kann eine Zuordnung zum alten Vorgang jedoch nicht garantieren.
Das HinSchG verbietet Repressalien, deren Androhung und Versuch (§ 36). Der gesetzliche Schutz hat Voraussetzungen: Sie müssen insbesondere zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen wahr sind und in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen (§ 33). Wissentlich falsche Informationen sind nicht geschützt und können Folgen haben (§§ 9, 38).
Im Zweifel kann unabhängige rechtliche Beratung helfen. Dieses Portal ersetzt sie nicht.
Nein. Nach § 7 HinSchG können Sie grundsätzlich zwischen interner und zuständiger externer Meldestelle wählen. Wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, soll die interne Meldung bevorzugt werden. Der Zugang zu einer externen Meldestelle bleibt offen.
Dieses Angebot ist eine digitale Unterstützung für eine extern beauftragte interne Meldestelle. Mehr zu den gesetzlichen Meldewegen.
Beschreiben Sie möglichst konkret: Was ist passiert? Wann und wo? Wer war beteiligt? Was haben Sie selbst beobachtet und was nur gehört? Benennen Sie vorhandene Belege, ohne unnötige personenbezogene Daten einzutragen. In dieser Version können keine Dateien hochgeladen werden.
Nein. Hinweise werden nicht in Echtzeit geprüft. Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich an die zuständigen Notdienste: Polizei 110 oder Rettungsdienst 112. Persönliche Anliegen ohne Bezug zu einem möglichen Verstoß sind häufig bei Personalabteilung, Betriebsrat oder anderen zuständigen Stellen besser aufgehoben.
Der erste Schritt gehört Ihnen
Vertraulich. Ohne Konto. Auf Wunsch anonym.